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   VGH Baden-Württemberg, 21.04.1994 - 5 S 2447/93   

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VGH Baden-Württemberg, 21.04.1994 - 5 S 2447/93 (https://dejure.org/1994,3286)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21.04.1994 - 5 S 2447/93 (https://dejure.org/1994,3286)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21. April 1994 - 5 S 2447/93 (https://dejure.org/1994,3286)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Ablehnung eines Erschließungsangebotes durch die Gemeinde für ein Außenbereichsvorhaben

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 35 Abs. 2 § 123 Abs. 3
    Bauplanungsrecht: Erschließung bei einem nichtprivilegierten Außenbereichsvorhaben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 1994, 305
  • NuR 1995, 194
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 07.02.1986 - 4 C 30.84

    Entbehrlichkeit der Beiladung der höheren Verwaltungsbehörde; Bindungswirkung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.04.1994 - 5 S 2447/93
    Bei einem nichtprivilegierten Außenbereichsvorhaben (hier: Wohnbebauung) besteht weder die Verpflichtung der Gemeinde zur Herstellung der notwendigen - wegemäßigen - Erschließungsanlage noch eine Verpflichtung der Gemeinde, ein dahingehendes Erschließungsangebot des Bauherrn anzunehmen (im Anschluß an BVerwG, Urt v 07.02.1986 - 4 C 30/84 -, BauR 1986, 421).

    Die planungsrechtliche Zulässigkeit der vorgesehenen Wohnbebauung - und damit die Erteilung des beantragten Bauvorbescheids - scheitert auch daran, daß die Erschließung nicht gesichert ist - wobei der begünstigende Maßstab an die Sicherung einer ausreichenden Erschließung durch § 35 Abs. 1 BauGB privilegierter Vorhaben nicht auf sonstige Vorhaben gemäß § 35 Abs. 2 BauGB übertragen werden kann (vgl. BVerwG, Urt.v. 07.02.1986 - 4 C 30.84 -, BauR 1986, 421) -.

    § 123 Abs. 3 BauGB, der ausdrücklich einen Rechtsanspruch auf Erschließung ausschließt, will sichern, daß es der Gemeinde nicht durch den einzelnen oder in dessen alleinigem Interesse aus der Hand genommen wird (vgl. BVerwG, Urt.v. 07.02.1986, a.a.O.).

  • BVerwG, 19.09.1986 - 4 C 15.84

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Bebauungszusammenhangs i.S. von § 34 Abs.

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.04.1994 - 5 S 2447/93
    Der hierfür maßgebliche Bebauungszusammenhang reicht (nur) so weit, wie die zusammenhängende Bebauung den Eindruck der Geschlossenheit vermittelt und die zur Bebauung vorgesehene Fläche selbst diesem Zusammenhang auch angehört (vgl. BVerwGE 75, 34).

    Vielmehr kann er auch durch topographische Gegebenheiten wie Geländehindernisse, Erhebungen oder Einschnitte (Dämme, Böschungen, Flüsse und dgl.) beeinflußt werden (vgl. BVerwGE 75, 34).

  • BVerwG, 10.03.1994 - 4 B 50.94

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.04.1994 - 5 S 2447/93
    Danach endet der Bebauungszusammenhang im hier fraglichen Bereich des von der Ö Straße (Südosten), der J straße (Süden), der E -H -Straße (Westen), der O straße (Norden) und der W Straße (Nordosten) gebildeten Quartiers mit der vorhandenen Wohnbebauung entlang diesen Straßen, und zwar auch zum "Inneren" des Quartiers hin am jeweils hinteren Abschluß der einzelnen Baukörper, auch wenn sich dadurch eine versetzte Abgrenzung ergibt (vgl. Senatsurt. v. 25.11.1993 - 5 S 1991/93 - die hiergegen eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde wurde mit Beschl. d. BVerwG v. 10.03.1994 - 4 B 50.94 - zurückgewiesen).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.11.1993 - 5 S 1991/93

    Abgrenzung Innenbereich und Außenbereich

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.04.1994 - 5 S 2447/93
    Danach endet der Bebauungszusammenhang im hier fraglichen Bereich des von der Ö Straße (Südosten), der J straße (Süden), der E -H -Straße (Westen), der O straße (Norden) und der W Straße (Nordosten) gebildeten Quartiers mit der vorhandenen Wohnbebauung entlang diesen Straßen, und zwar auch zum "Inneren" des Quartiers hin am jeweils hinteren Abschluß der einzelnen Baukörper, auch wenn sich dadurch eine versetzte Abgrenzung ergibt (vgl. Senatsurt. v. 25.11.1993 - 5 S 1991/93 - die hiergegen eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde wurde mit Beschl. d. BVerwG v. 10.03.1994 - 4 B 50.94 - zurückgewiesen).
  • BVerwG, 22.01.1993 - 8 C 46.91

    Bebauungsplan mit unbestimmtem Zeitraum zur Umsetzung und Entstehen einer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.04.1994 - 5 S 2447/93
    Zwar kann sich die gemeindliche Erschließungsaufgabe zu einer mit einem korrespondierenden Anspruch verbundenen Erschließungspflicht verdichten; zu einer solchen Verdichtung der Erschließungspflicht kann es nach Treu und Glauben kommen, wenn sich die Gemeinde nach Erlaß eines qualifizierten Bebauungsplans entschließt, den Plan zwar nicht aufzuheben, aber von der Durchführung der Erschließung abzusehen, wobei dem gleichsteht, wenn sie unter diesen Voraussetzungen die Durchführung der Erschließung ungebührlich verzögert (vgl. BVerwG, Urt.v. 22.01.1993 - 8 C 46.91 -, DVBl. 1993, 669).
  • BVerwG, 30.08.1985 - 4 C 48.81

    Mindestanforderungen an die Sicherung einer ausreichenden Erschließung; Pflicht

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.04.1994 - 5 S 2447/93
    Infolge des Erlasses eines qualifizierten Bebauungsplans oder der Heranziehung zu Vorausleistungen kann sich die Erschließungspflicht jedoch voraussetzungsgemäß nur im Plangebiet oder im unbeplanten Innenbereich verdichten; für den Außenbereich scheidet eine Verdichtung der Erschließungspflicht infolge des Erlasses eines Bebauungsplans oder der Heranziehung zu Vorausleistungen schlechterdings aus (vgl. BVerwG, Urt.v. 30.08.1985 - 4 C 48/81 -, NVwZ 1986, 38).
  • BVerwG, 26.05.1967 - IV C 25.66

    Im Zusammenhang bebauter Ortsteil und Gemeindegebiet; Gefahr der Entstehung einer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.04.1994 - 5 S 2447/93
    Eine andere Sicht wäre nur gerechtfertigt, wenn das Vorhaben in eine organische Beziehung zu der bereits vorhandenen Bebauung träte (vgl. BVerwGE 27, 137).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.03.1994 - 8 S 2571/93

    Inhalt des Antrags auf Erteilung eines Bauvorbescheids

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.04.1994 - 5 S 2447/93
    Der Voranfrage war jedoch kein Lageplan beigefügt, aus dem der Standort der beiden (vorgeschlagenen) Wohngebäude zu ersehen war (zu diesem Erfordernis vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 15.03.1994 - 8 S 2571/93 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.02.1996 - 3 S 233/95

    Baugenehmigung für ein Außenbereichsvorhaben: Erstreckung der Privilegierung des

    Um dem in der Privilegierung landwirtschaftlicher Vorhaben zum Ausdruck kommenden Gesetzeszweck zu genügen, muß sich die Gemeinde mit der Herstellung notwendiger Erschließungsmaßnahmen durch den Landwirt jedenfalls dann abfinden, wenn ihr nach dem Wegeausbau keine weiteren unwirtschaftlichen Aufwendungen entstehen werden und ihr die Annahme des Selbsterschließungsangebots auch nicht aus sonstigen Gründen, z.B. weil der Wegebau als solcher gegen öffentliche Belange verstößt, unzumutbar ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 31.10.1990 - 4 C 45.88 -, NVwZ 1991, 1076 = NuR 1992, 183 und Urt. v. 30.08.1985, a.a.O.; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 21.04.1994 - 5 S 2447/93 - NuR 1995, 194).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.02.1995 - 5 S 733/94

    Beeinträchtigung sonstiger öffentlicher Belange durch ein nicht privilegiertes

    Der für den Innenbereich maßgebliche Bebauungszusammenhang reicht regelmäßig nur soweit, wie die zusammenhängende Bebauung den Eindruck der Geschlossenheit vermittelt und die zur Bebauung vorgesehene Fläche selbst diesem Zusammenhang auch angehört (vgl. Urt. d. Senats vom 21.04.1994 - 5 S 2447/93 - und vom 25.11.1993 - 5 S 1991/93 - sowie Dürr, in Brügelmann, BauGB, § 34 Rd.Nr. 12 m. zahlr. Nw. zur Rspr.).
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